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   LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11   

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https://dejure.org/2012,12076
LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 (https://dejure.org/2012,12076)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 (https://dejure.org/2012,12076)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 16 Sa 148/11 (https://dejure.org/2012,12076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers; Grundsätze zum Entstehen von Urlaubsansprüchen bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers; Entstehen von Urlaubsansprüchen bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 459
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 22.11.2011 (C-214/10, KHS ./. Schulte, NZA 2011, 1333) in Anknüpfung an seine bisherige Rechtsprechung erneut darauf hingewiesen, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG grundsätzlich einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die für die Ausübung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraumes oder eines Übertragungszeitraums umfassen.

    Insoweit entspricht der Verzicht auf die Verfügbarkeit nach § 3 Abs. 1 EAO den mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG verfolgten doppelten Zweck, der, wie der Europäische Gerichtshof vielfach ausgeführt hat, darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen (vgl. zuletzt Urteil vom 22.11.2011, KHS ./. Schulte, C-214/10, NZA 2011, 1333).

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11
    6) Freilich entspricht es ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, dass es den Mitgliedstaaten zwar freisteht, in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Voraussetzungen für die Ausübung und die Umsetzung des allen Arbeitnehmern eingeräumten Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub festzulegen, sie die Entstehung dieses Anspruchs selbst jedoch nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig machen dürfen (s. zuletzt Urteil vom 24.01.2011, C-282/10, Maribel Dominguez, NZA 2012, 139).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen, was deren Abgeltung im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010, 11 Sa 64/09; LAG Köln vom 17.09.2010, 4 Sa 584/10; LAG Schleswig-Holstein vom 16.12.2010, 4 Sa 209/10; LAG Hessen vom 29.03.2011, 15 Sa 191/10; LAG Düsseldorf vom 08.02.2011, 16 Sa 1574/10; LAG Köln vom 10.08.2011, 9 Sa 394/11, alle zitiert nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

    Indessen wird in der neueren instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein Arbeitsverhältnis während des Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Arbeitslosengeld ruht und in diesem Falle das Ruhen des Arbeitsverhältnisses dem Entstehen von Urlaubsansprüchen entgegenstehe (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 560/10 - und v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 - und - 19 Sa 1229/11 -, zit n. Juris; LAG Köln, Urt. v. 19.08.2011 - 12 Sa 110/11 -, ZTR 2011, 732; Urt. v. 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10, ZTR 2011, 689; Urt. v. 29.04.2010 - 6 Sa 104/10 -, ZTR 2012, 589; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2012 - 9 Sa 155/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 09.06.2011 - 6 Sa 109; 10 -, zit. n. Juris; LAG München, Urt. v. 17.11.2011 - 3 Sa 595/11 -, zit. n. Juris; Urt. v. 26.05.2011 - 4 Sa 66/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, ZTR 2011, 730; Urt. v. 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zit. n. Juris; Urt. v. 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, ZTR 2010, 662; ArbG Bonn, Urt. v. 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11 -, zit. n. Juris; .

    b) Das Berufungsgericht geht mit den Landesarbeitsgerichten Hamm (16 Sa 560/10 und 16 Sa 148/11), Berlin-Brandenburg (19 Sa 795/11 und 19 Sa 1229/11) und Düsseldorf (5 Sa 416/11) davon aus, dass durch die von der Klägerin initiierte konkludente Ruhensvereinbarung der Parteien deren Beschäftigungsverhältnis aufgelöst und damit das Arbeitsverhältnis zugleich derart sinnentleert hat, dass Urlaubsansprüche während der Zeit des Arbeitslosengeldbezuges nicht entstanden sind.

    Die sozialrechtlich gewährte Erholungsmöglichkeit für die Klägerin während ihrer Arbeitslosigkeit erfordert daher für denselben Zeitraum in einem sinnentleerten, nur noch rahmenmäßig verbundenen Arbeitsverhältnis keine weitere Erholungsmöglichkeit im Sinne der europarechtlichen Vorgaben und des § 3 Abs. 1 BUrlG durch arbeitsrechtlich begründete Freistellung seitens des hier beklagten Arbeitgebers (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2011 - 19 Sa 795/11 und 19 Sa 1229/11 - zit. n. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 07.07.2011 - 5 Sa 416/11 -, zit. n. Juris).

    Dass der "Urlaub" des Arbeitslosen nach § 3 Abs. 1 S. 1 EAO nur drei Wochen beträgt, steht der grundsätzlichen Zuordnung dieses Anspruchs zum Sozialrecht für Fallgestaltungen der vorliegenden Art nicht entgegen (LAG Hamm, Urt. v. 13.02.2012 - 16 Sa 148/11 -, zit. n. Juris).

  • LAG Hessen, 12.11.2013 - 13 Sa 543/13

    Rente wegen voller Erwerbsminderung und Urlaubsanspruch

    Allein diese Auslegung ist auch unionsrechtskonform, wie das BAG in der oben angeführten Entscheidung ausführlich und in Auseinandersetzung mit abweichenden Auffassungen (z. B.: LAG Hamm vom 13. Februar 2012, -16 Sa 148/11- und -16 Sa 560/10 -, zitiert nach juris) dargelegt hat.
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